Neues von Holzbau Grübl
Hier finden Sie aktuelle Nachrichten und Pressemitteilungen.
Sollten Sie spezielle Informationen benötigen, rufen Sie bitte an. Wir helfen Ihnen gerne.
Unsere Broschüre (Zimmerei) steht Ihnen hier als Download bereit.
Weihnachten, Zeit für Familie und Reflektion
Wir bei Holzbau Grübl versuchen in der Weihnachtszeit in uns zu gehen und die besinnliche Zeit zu nutzen, die Familie zu stärken und auch etwas zurückzugeben an die, die es brauchen können in dieser schwierigen Zeit.
Daher haben wir uns entschieden, keine Kundengeschenke zu machen, sondern stattdessen lieber wieder wie jedes Jahr Spenden an ausgewählte regionale Einrichtungen zu machen.
Wir als Familienbetrieb helfen gerne und freuen uns wenn wir einen Teil zu einem besseren Fest beitragen können.
Wir wünschen allen ein paar besinnliche und ruhige Weihnachtstage und viel Glück und Gesundheit für das kommende Jahr 2023
Es grüßt euch herzlich die gesamte Famlie Grübl, mit allen unseren Angestellten!
Weihnacht & Betriebsurlaub
Sehr geehrte Kunden und Interessenten.
Wir bedanken uns bei euch für die Treue und das Interesse in diesem turbulenten Jahr.
Wir möchten euch auf diesem Wege ein frohes Weihnachtsfest und ein paar ruhige Tage zum durchschnaufen und erholen wünschen.
Ebenso wünschen wir euch einen guten Rutsch ins neue JAHR!
Wir haben Betriebsurlaub vom 21.12. - 08.01.
Die Montage beginnt je nach Wetter entsprechend verzögert. Das Montageteam, beginnt ab dem 15.01. wenn das Wetter eine Montage zulässt.
CampusHolz Lehrgang Mehrgeschossiger Holzbau erfolgreich absolviert
Wir gratulieren unseren beiden Mitarbeiter aus dem Planungsteam zur erfolgreich bestandenen Weiterbildung an der Technischen Hochschule Rosenheim.
Dort haben sich unser Koni und unser Hans Peter nebenberuflich 140 Stunden lang den Anforderungen an den mehrgeschossigen Holzbau gestellt, und haben erfolgreich diese Weiterbildung abgeschlossen.
Damit sind wir wieder einen Schritt weiter und können mit euch ins nächste Level Holzbau aufsteigen.
Wir gratulieren herzlich!!!!!
Neues KFW Förderprogramm - Wohneigentum für Familien wurde angepasst 26.09.2023, Trotz Kilmafonds Chaos verfügbar
Verbesserungen in der Förderung „Wohneigentum für Familien“
Ab dem 16.10.2023 verbessert die KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen die Förderbedingungen des Kredits „Wohneigentum für Familien“. Die Verbesserung ist Teil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Unterstützung des Wohnungsbaus in Deutschland.
Änderungen zum 16.10.2023:
- Die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens wird für eine Familie mit einem Kind von 60.000 Euro auf 90.000 Euro angehoben. Die Einkommensgrenze erhöht sich mit jedem weiteren Kind um jeweils 10.000 Euro.
- Die Kredithöchstbeträge werden um bis zu 35.000 Euro angehoben.
Die neuen Konditionen im Detail:
- Maximale Kreditbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“
- 1 oder 2 Kinder: 170.000 Euro
- 3 oder 4 Kinder: 200.000 Euro
- ab 5 Kinder: 220.000 Euro
- Maximale Kreditbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“
- 1 oder 2 Kinder: 220.000 Euro
- 3 oder 4 Kinder: 250.000 Euro
ab 5 Kinder: 270.000 Euro
Fragt uns einfach, wir helfen euch gerne bei der Umsetzung und Planung
Verantwortung übernehmen!
Lukas und Fabian haben sich gemeinsam dazu entschloßen, die mehrwöchige Fortbildung zum Vorarbeiter in Bad Aibling zu absolvieren. In über 200 Unterrichtsstunden konnten sie ihr Wissen im Holzbau und Holzhausbau vertiefen und lernten viel Neues im Bereich der Bauphysik, Arbeitsvorbereitung, Mitarbeiterführung und Baurecht. Sie übernehmen künftig Verantwortung für ihr Team und kümmern sich um einen freundlichen und kompetenten Umgang mit unseren Kunden. Wir freuen uns über diese positive Entwicklung der beiden, die bereits ihre Ausbildung bei uns absolviert haben. Wir sind stolz auf euch!
Die frisch gebackenen Gesellen
Wir gratulieren Florian Straßer und Andreas Ballerstaller zu ihrer erfolgreichen Gesellenprüfung. Wir sind froh, dass wir immer wieder so tollen Nachwuchs in unseren Reihen haben. Besonders dürfen wir hier Andi hervorheben, der für seine hervorragenden schulischen Leistungen den Staatspreis der Regierung von Oberbayern verliehen bekommen hat. Respekt!
Neu im Team!
Wir begrüßen heuer drei neue Auszubildende in unserem Team. Elias Zwislsperger, Jakob Kämpfer und Nico Kocher starten in einen neuen Lebensabschnitt und beginnen die praktische Ausbildung bei uns im Betrieb. Die Kollegen werden euch dabei mit ihrer Erfahrung und ihrem Wissen tatkräftig unterstützen - darauf könnt ihr euch verlassen! Wir wünschen euch viel Erfolg und Spaß bei der Arbeit.
KFW Förderungen 2023 ist überarbeitet
Förderprogramme für Neubauten ab 01.03.2023 allgemeine Erklärung:
Die Förderung von neu zu errichtenden Wohn- und Nichtwohngebäuden wird ab dem 01.03.2023 vollständig neu geregelt. Für die Förderung von Neubauten ist nun nicht mehr das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK), sondern das Bundesbauministerium (BMWSB) zuständig. Die Förderung erfolgt in Form von zinsverbilligten Darlehen. Tilgungszuschüsse, wie es sie bisher gab, werden nicht mehr gewährt. Für die Leistungen von Energieberatern, Nachhaltigkeitsberatern usw. gibt es ebenfalls keine direkten Zuschüsse mehr. Allerdings können diese Kosten in die Summe der förderfähigen Kosten mit eingebracht werden.
Die Darlehenskonditionen sind aktuell noch nicht bekannt, sie werden im Laufe des Februar 2023 veröffentlicht. Für alle Wohn- oder Nichtwohngebäude muss in jedem Fall der Energiestandard KFW/EH 40 eingehalten werden. Darüber hinaus müssen Nachweise für CO2-Emissionen über den Lebenszyklus erbracht werden (klimafreundliche Wohn- bzw. Nichtwohngebäude, KFWG bzw. KFNWG) oder es wird ein förmliches Nachhaltigkeitszertifikat erstellt (klimafreundliches Wohn- bzw. Nichtwohngebäude – mit QNG, KFWG - Q bzw. KFNWG - Q).
Die Bundesmittel sind limitiert.
Für KFWG bzw. KFNWG muss ein Energieberater beauftragt werden.
Für KFWG-Q bzw. KFNWG-Q müssen zusätzlich eine QNG-Zertifizierungsstelle sowie ein QNG-Nachhaltigkeitsberater eingeschaltet werden. Nachstehend ein Link zum Download der Richtlinie (Stand 25.01.2023):
Die KfW-Förderprogramme im Einzelnen:
„Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung“ (297)
„Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude“ (298)
„Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude“ (299)
Für Wohngebäude gelten Darlehenshöchstbeträge von 100.000,-- € bei klimafreundlichen Bauten, Höchstbeträge von 150.000,-- mit Nachhaltigkeitssiegel.
Bei Nichtwohngebäuden sind Darlehenssummen nach m² Nutzfläche (2.000,-- €/m² bzw. 3.000,-- €/m²) möglich.
Im Detail:
Antragsteller
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Investoren sowie Ersterwerber von neu errichteten, förderfähigen Wohngebäuden bzw. Wohneinheiten und Nichtwohngebäuden.
Fördermaßnahmen
Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB) von Gebäuden.
Es werden folgende Stufen gefördert:
- Klimafreundliches Wohngebäude/Nichtwohngebäude
Der Standard Klimafreundliches Wohngebäude/Klimafreundliches Nichtwohngebäude wird durch die Optimierung der Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus sowie durch bauliche und anlagentechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und die Ein-bindung erneuerbarer Energien erreicht.
Ein Klimafreundliches Wohngebäude/Klimafreundliches Nichtwohngebäude:
- erfüllt Anforderungen an das Treibhauspotenzial, die unter Anwendung
der Methode der Lebenszyklusanalyse (LCA) nachzuweisen sind,
- entspricht dem Standard Effizienzhaus 40/Effizienzgebäude 40
(EH 40/EG 40),
- darf keinen Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder
Biomasse aufweisen.
- Klimafreundliches Wohngebäude/Nichtwohngebäude – mit QNG
Ein Klimafreundliches Wohngebäude/Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG erfüllt die vorstehend genannten Anforderungen und verfügt zusätzlich über eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG PLUS) oder PREMIUM (QNG PREMIUM).
Hinweis Nichtwohngebäude: Die Voraussetzung für die Beantragung eines Klimafreundlichen Nichtwohngebäudes ist das Vorliegen einer Siegelvariante für den jeweiligen Gebäudetyp.
Förderhöchstbeträge
Kredit:
Wohngebäude
- Klimafreundliches Wohngebäude: bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit
- Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG: bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit
Förderfähige Kosten
Gefördert werden die Baukosten (Bruttokosten) inklusive der technischen Anlagen, sowie die Kosten für die Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung. Nicht gefördert wird der Kaufpreis für Grundstücke.
Näheres regelt das KFN-Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen.
Vorhabenbeginn
Der Kreditantrag/Zuschussantrag ist vor Vorhabenbeginn zu stellen. Als Beginn eines Vorhabens gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags zum Bauvorhaben. Abweichend gilt als Vorhabenbeginn der Beginn der Bauarbeiten vor Ort, wenn vor Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags ein dokumentiertes Beratungsgespräch zum Vorhaben beim Finanzierungspartner stattgefunden hat.
Bei Antragstellung zum förderfähigen Ersterwerb eines Gebäudes gilt der Abschluss des Kaufvertrags als Vorhabenbeginn. Die abweichende Regelung findet beim Ersterwerb eines Gebäudes keine Anwendung.
Förderprogramm Wohneigentum Familien; Neubauförderung für Familien ab 01.06.2023
Ab Juni 2023 sollen Familien mit begrenztem Budget Förderungen beim Bau oder Kauf einer Wohnung ebenfalls in Form von zinsverbilligten Darlehen erhalten.
Die genauen Spezifikationen werden voraussichtlich im Zeitraum Februar/März 2023 bekanntgegeben.
Mit dem Förderprodukt sollen Familien mit Kindern und geringem oder mittlerem Einkommen bei der Schaffung von neuem selbstgenutztem Wohnraum gefördert werden.
Im Gespräch sind Einkommensgrenzen von 60.000,-- für Paare, wobei sich die Beträge je Kind weiter erhöhen.
Geplant sind höhere Kreditbeträge bis maximal 240.000 Euro.
Förderprogramme serielles Sanieren
Wenn Bestandsgebäude durch vorgefertigte Fassaden oder Dächer saniert werden, können hierfür zinsverbilligte Kredite sowie ein Zuschuss in Höhe von 15 % der Kosten beantragt werden. Diese Förderung ist beim Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) angesiedelt. Die Förderprogramme lauten
„Wohngebäude – Kredit“ (261)
„Kommunen – Kredit“ (264)
"Kommunen – Zuschuss“ (464)
Für die Antragstellung ist die Einschaltung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich. Nach Durchführung der Maßnahme muss das Gebäude den Energieeffizienzstandard 55 oder 40 erreichen. Weitere Infos mit dem nachstehenden Link:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesförderung-für-effiziente-Gebäude/Serielles-Sanieren/
Freisprechungsfeier 2022
Wir freuen uns sehr, dass wir dieses Jahr 2 Gesellen freisprechen durften in diesem Jahr und diese auch bei ihrer Prüfung so erfolgreich abgeschlossen haben.
Wir heißen unseren beiden neuen Gesellen Jonas und Stefan in unserem Team herzlich willkommen!
Ebenso gratulieren wir Jonas zum Abschluss als Innungsbesten.
Als weiteren Grund zur Freude dürfen wir 2 langjährige Mitarbeiter ehren und bedanken uns für ihre Treue.
Danke Sepp und Gerhard, dass ihr so lange euch für unseren Betrieb stark macht.
Auf die kommenden Jahre mit euch freuen wir uns sehr!