Neues von Holzbau Grübl
Hier finden Sie aktuelle Nachrichten und Pressemitteilungen.
Sollten Sie spezielle Informationen benötigen, rufen Sie bitte an. Wir helfen Ihnen gerne.
Unsere Broschüre (Zimmerei) steht Ihnen hier als Download bereit.
KFW Förderungen 2023 ist überarbeitet
Förderprogramme für Neubauten ab 01.03.2023 allgemeine Erklärung:
Die Förderung von neu zu errichtenden Wohn- und Nichtwohngebäuden wird ab dem 01.03.2023 vollständig neu geregelt. Für die Förderung von Neubauten ist nun nicht mehr das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK), sondern das Bundesbauministerium (BMWSB) zuständig. Die Förderung erfolgt in Form von zinsverbilligten Darlehen. Tilgungszuschüsse, wie es sie bisher gab, werden nicht mehr gewährt. Für die Leistungen von Energieberatern, Nachhaltigkeitsberatern usw. gibt es ebenfalls keine direkten Zuschüsse mehr. Allerdings können diese Kosten in die Summe der förderfähigen Kosten mit eingebracht werden.
Die Darlehenskonditionen sind aktuell noch nicht bekannt, sie werden im Laufe des Februar 2023 veröffentlicht. Für alle Wohn- oder Nichtwohngebäude muss in jedem Fall der Energiestandard KFW/EH 40 eingehalten werden. Darüber hinaus müssen Nachweise für CO2-Emissionen über den Lebenszyklus erbracht werden (klimafreundliche Wohn- bzw. Nichtwohngebäude, KFWG bzw. KFNWG) oder es wird ein förmliches Nachhaltigkeitszertifikat erstellt (klimafreundliches Wohn- bzw. Nichtwohngebäude – mit QNG, KFWG - Q bzw. KFNWG - Q).
Die Bundesmittel sind limitiert.
Für KFWG bzw. KFNWG muss ein Energieberater beauftragt werden.
Für KFWG-Q bzw. KFNWG-Q müssen zusätzlich eine QNG-Zertifizierungsstelle sowie ein QNG-Nachhaltigkeitsberater eingeschaltet werden. Nachstehend ein Link zum Download der Richtlinie (Stand 25.01.2023):
Die KfW-Förderprogramme im Einzelnen:
„Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung“ (297)
„Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude“ (298)
„Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude“ (299)
Für Wohngebäude gelten Darlehenshöchstbeträge von 100.000,-- € bei klimafreundlichen Bauten, Höchstbeträge von 150.000,-- mit Nachhaltigkeitssiegel.
Bei Nichtwohngebäuden sind Darlehenssummen nach m² Nutzfläche (2.000,-- €/m² bzw. 3.000,-- €/m²) möglich.
Im Detail:
Antragsteller
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Investoren sowie Ersterwerber von neu errichteten, förderfähigen Wohngebäuden bzw. Wohneinheiten und Nichtwohngebäuden.
Fördermaßnahmen
Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB) von Gebäuden.
Es werden folgende Stufen gefördert:
- Klimafreundliches Wohngebäude/Nichtwohngebäude
Der Standard Klimafreundliches Wohngebäude/Klimafreundliches Nichtwohngebäude wird durch die Optimierung der Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus sowie durch bauliche und anlagentechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und die Ein-bindung erneuerbarer Energien erreicht.
Ein Klimafreundliches Wohngebäude/Klimafreundliches Nichtwohngebäude:
- erfüllt Anforderungen an das Treibhauspotenzial, die unter Anwendung
der Methode der Lebenszyklusanalyse (LCA) nachzuweisen sind,
- entspricht dem Standard Effizienzhaus 40/Effizienzgebäude 40
(EH 40/EG 40),
- darf keinen Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder
Biomasse aufweisen.
- Klimafreundliches Wohngebäude/Nichtwohngebäude – mit QNG
Ein Klimafreundliches Wohngebäude/Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG erfüllt die vorstehend genannten Anforderungen und verfügt zusätzlich über eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG PLUS) oder PREMIUM (QNG PREMIUM).
Hinweis Nichtwohngebäude: Die Voraussetzung für die Beantragung eines Klimafreundlichen Nichtwohngebäudes ist das Vorliegen einer Siegelvariante für den jeweiligen Gebäudetyp.
Förderhöchstbeträge
Kredit:
Wohngebäude
- Klimafreundliches Wohngebäude: bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit
- Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG: bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit
Förderfähige Kosten
Gefördert werden die Baukosten (Bruttokosten) inklusive der technischen Anlagen, sowie die Kosten für die Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung. Nicht gefördert wird der Kaufpreis für Grundstücke.
Näheres regelt das KFN-Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen.
Vorhabenbeginn
Der Kreditantrag/Zuschussantrag ist vor Vorhabenbeginn zu stellen. Als Beginn eines Vorhabens gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags zum Bauvorhaben. Abweichend gilt als Vorhabenbeginn der Beginn der Bauarbeiten vor Ort, wenn vor Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags ein dokumentiertes Beratungsgespräch zum Vorhaben beim Finanzierungspartner stattgefunden hat.
Bei Antragstellung zum förderfähigen Ersterwerb eines Gebäudes gilt der Abschluss des Kaufvertrags als Vorhabenbeginn. Die abweichende Regelung findet beim Ersterwerb eines Gebäudes keine Anwendung.
Förderprogramm Wohneigentum Familien; Neubauförderung für Familien ab 01.06.2023
Ab Juni 2023 sollen Familien mit begrenztem Budget Förderungen beim Bau oder Kauf einer Wohnung ebenfalls in Form von zinsverbilligten Darlehen erhalten.
Die genauen Spezifikationen werden voraussichtlich im Zeitraum Februar/März 2023 bekanntgegeben.
Mit dem Förderprodukt sollen Familien mit Kindern und geringem oder mittlerem Einkommen bei der Schaffung von neuem selbstgenutztem Wohnraum gefördert werden.
Im Gespräch sind Einkommensgrenzen von 60.000,-- für Paare, wobei sich die Beträge je Kind weiter erhöhen.
Geplant sind höhere Kreditbeträge bis maximal 240.000 Euro.
Förderprogramme serielles Sanieren
Wenn Bestandsgebäude durch vorgefertigte Fassaden oder Dächer saniert werden, können hierfür zinsverbilligte Kredite sowie ein Zuschuss in Höhe von 15 % der Kosten beantragt werden. Diese Förderung ist beim Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) angesiedelt. Die Förderprogramme lauten
„Wohngebäude – Kredit“ (261)
„Kommunen – Kredit“ (264)
"Kommunen – Zuschuss“ (464)
Für die Antragstellung ist die Einschaltung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich. Nach Durchführung der Maßnahme muss das Gebäude den Energieeffizienzstandard 55 oder 40 erreichen. Weitere Infos mit dem nachstehenden Link:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesförderung-für-effiziente-Gebäude/Serielles-Sanieren/
Freisprechungsfeier 2022
Wir freuen uns sehr, dass wir dieses Jahr 2 Gesellen freisprechen durften in diesem Jahr und diese auch bei ihrer Prüfung so erfolgreich abgeschlossen haben.
Wir heißen unseren beiden neuen Gesellen Jonas und Stefan in unserem Team herzlich willkommen!
Ebenso gratulieren wir Jonas zum Abschluss als Innungsbesten.
Als weiteren Grund zur Freude dürfen wir 2 langjährige Mitarbeiter ehren und bedanken uns für ihre Treue.
Danke Sepp und Gerhard, dass ihr so lange euch für unseren Betrieb stark macht.
Auf die kommenden Jahre mit euch freuen wir uns sehr!
Förderprogramm Holzbau
Mit der Regierungserklärung „Klimaland Bayern“ vom 21. Juli 2021 wurde das Ziel festgelegt, dass Bayern bis zum Jahr 2040 klimaneutral werden soll. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde u.a. der Holzbau zu einem wichtigen Bestandteil der staatlichen Klimastrategie erklärt. Der Baustoff Holz soll aufgrund seiner Klimawirksamkeit, insbesondere der Fähigkeit zur langfristigen Bindung von CO2 als nachwachsender Rohstoff sowie der Reduktion von energiebedingten CO2-Emissionen noch stärker gefördert werden.
Genauere Details finden sie hier:
https://www.stmb.bayern.de/buw/bauthemen/gebaeudeundenergie/foerderprogramme/bayfholz/index.php
Sprechen sie uns an und wir versuchen bestmöglich zu helfen!
Nachhaltigkeitszertifizierung
Passend zur derzeitigen Entwicklung freuen wir uns, dass wir den Zertifizierungsprozess für die Nachweisführung für ein DGNB konformes Haus bereits abgeschlossen haben.
Jetzt können und dürfen wir Ihnen ein offiziell zertifiziertes DGNB Haus anbieten, dass dem Anspruch der KFW Förderung gerecht wird und somit eine NH Förderung erhalten kann.
So sind wir für Sie gerüstet um Ihnen das bestmögliche Haus anbieten und bauen zu können.
Unser erstes ELCA / DGNB Zertifikat wird gerade geprüft.
Wir freuen uns auf die kommenden Projekte mit Ihnen.
Förderungsmöglichkeiten KFW, BAFA
Der Klimaschutz ist derzeit in aller Munde und damit die Bundesregierung ihre gesetzten Ziele schaffen kann, wurden unterschiedliche Massnahmenpakete getroffen, die Ihnen als Kunde mehr Spielraum bei der Realisierung ihres Holzbauprojektes ermöglichen kann.
Leider wurden die Förderhöhen im August / September 2022 nochmalig gesenkt, die Anpassungen für das neue Jahr 2023 haben wir ihnen hier aktualisiert.
Für den Neubau ist derzeit mit einer kompletten Neuauflage ab März 2023 zu rechnen.
Derzeitiger Informationsstand zum Weitergehen der Förderung
Informationen übernommen von :
https://www.gih.de/blog/neue-beg-richtlinien-2023/
"Die derzeit ausgesetzte Förderung für Neubauten in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird mit halbierten Fördersätzen ab dem 20. April nur noch in der Kreditvariante bei der KfW fortgesetzt.
Ab März 2023 ist mit einer überarbeiteten Förderung für den Neubau zu rechnen.
Seit August 2022 ist eine Übergangsfördung bis Ende März 2023 zu bekommen, die Ausschließlich im Neubau das NH 40 fördert mit einem geringeren Fördersatz.
Geförderte Klassen, Förderhöhen und Tilgungszuschüsse im Neubau
Wohn- und Nichtwohngebäude werden weiter gefördert. Bei Wohngebäuden ist die neue Höchstgrenze der förderfähigen Kosten nun 120.000 Euro
Die Konditionen für Fachplanung und Baubegleitung bleiben zum Glück ebenfalls unverändert.
Die Effizienzgebäude 40 und Effizienzhäuser 40 werden nur noch in Kombination mit der Nachhaltigkeit (NH-Klasse) gefördert. Die Stufe 40 ohne Zusatz wird nicht mehr angeboten.
Die Höhe der Tilgungszuschüsse beim Kredit halbieren sich nochmals und betragen nun für
- EH 40 NH 5 Prozent = 6.000 €
BEG-Neubauförderung 2023
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, soll die Förderung von Neubauten dann mit dem Programmtitel „Klimafreundliches Bauen“ zum März 2023 starten („Schritt 3“). „Dieses Programm entwickelt das QNG weiter und wird insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude stärker in den Fokus stellen und so ein Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen setzen.
Sanierung
Es ist weiterhin möglich ein Effizienzhaus zu bauen mit den vorher bekannten Möglichkeiten, aber mit geänderten Förderungsmöglichkeiten:
https://www.gih.de/blog/neue-beg-richtlinien-2023/
Effizienzhaus Maximale Kredit- oder Zuschusshöhe je Wohneinheit
Effizienzhaus 40 120.000 Euro mit 20 % 24.000 Euro
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse 150.000 Euro mit 25 % 37.500 Euro
Effizizenzhaus 55 120.000 Euro mit 15 % 18.000 Euro
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse 150.000 Euro mit 20 % 30.000 Euro
Effizienzhaus 70 120.000 Euro mit 10 % 12.000 Euro
Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse 150.000 Euro mit 15 % 22.500 Euro
Effizienzhaus 85 120.000 Euro mit 5 % 6.000 Euro
Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse 150.000 Euro mit 10 % 15.000 Euro
nur als Tilgungszuschuss
Sprechen sie uns an und wir erörtern mit Ihnen anhand ihres Bauvorhabens die Möglichlichkeiten die Ihnen zur Verfügung stehen. Auch Einzelmassnahmen sind unter Einhaltung der GEG Vorgaben durch die Bafa förderfähig.
Wir haben bereits alle Qualifikationen abgeschlossen um ihnen ein Nachhaltiges (NH) Gebäude rechnen zu können, somit können wir die aktuellen Bedingungen für ein KFW Effizienzhaus EH 40 NH anbieten.
Auch im Bereich der Sanierung helfen wir ihnen gerne mittels IsfP oder KFW Effizienzhaus Sanierung die richtige Förderung zu finden.
Wir helfen gerne und suchen für sie den besten Weg die Förderungen bestmöglich zu nutzen.
Wir suchen mit Ihnen gemeinsam die beste Lösung, um Ihren Wunsch zu realisieren.
Gestiegene Preise
Es ehrt uns sehr, dass sie sich für unseren Betrieb und unsere Produkte interessieren. Ebenso erfeut uns die Situation, dass der Holzbau stetig an Interesse auch in der Allgemeinheit zugelegt hat.
Unser Ziel ist es immer ehrlich und partnerschaftlich ein Projekt durchzuziehen, daher möchten wir sie zusätzlich auf die Ausnahmesituation hinweisen, die sich derzeit am Markt abspielt.
Die Preisentwicklungen seit letztem Herbst 2020 und besonders seit Kriegsbeginn sind stark gestiegen:
> Stahlpreise haben sich um bis zu 180% erhöht.
> Leimbinder und Schnittholz ist deutlich angestiegen im Preis, derzeit sieht es zwar nach einer leichten Erholung aus und die Holzpreise fallen wieder, aber dennoch ist das Niveau im Vergleich zu vor Corona gehoben.
> Das gleiche gilt allerdings genauso für Dämmmaterialien und sonstige Zukäufe
Die Zustellungszeiten für Materialen im Einkauf haben sich teilweise verdreifacht und bleiben schwer umsetzbar und planbar, doch es scheint als ob sich dies für 2023 wieder normalisiert.
Wir versuchen bei unserem Angebot die Preise tagesaktuell anzupassen, aber uns sind im Zuge der Dauer eines Projektes die Hände gebunden.
Wir bleiben fair und ehrlich und weisen ihnen unsere Einkaufspreise aus.
Wir kalkulieren immer mit den gleichen niedrigen Aufschlägen auf unseren Zukauf und Subgewerke. Und wenn der Zukauf durch die nicht vorhersehbaren Preissteigerungen ansteigt, müssen auch wir die Preise erhöhen.
Das tut uns wirklich leid und macht es für sie als Kunden noch schwerer ihr Wunschprojekt zu realisieren, aber sie haben unser Wort, dass wir das so fair, offen, schnell und sauber abwickeln wollen und werden!
Holzbau Grübl ist jetzt Klimaneutral*
Wir bei Holzbau Grübl versuchen schon immer umweltbewusst und nachhaltig zu leben und zu arbeiten, ohne die künftigen Generationen zu belasten.
Ihr findet diesen Ansatz überall bei uns, das zieht sich durch alle Adern unseres Betriebes.
Natürlich in der Art wie wir unsere Häuser bauen, und welche nachhaltigen und ökologischen Baumaterialien wir verwenden.
Wir setzen kontinuierlich Verbesserungen unserer Häuser um. Dies sei nicht nur durch die Wahl der Materialien und Haustechnik, sondern auch durch stetige Weiterentwicklung und Verbesserung unserer Details und Materialien.
Unsere Häuser sind nach Fertigstellung deutlich unter den Anforderungen eines KFW Hauses und wir integrieren bereits Smart Home und Mobiltität in unsere Konzepte.
Nicht nur in dem was wir produzieren, auch wie wir es herstellen versuchen wir nachhaltig, ökologisch, umweltbewusst und klimaneutral sein.
Um dies nicht nur nur zu sagen, sondern ganz offiziell zeigen zu können haben, wir uns freiwillig durch die Initiative Klimaschutz Holzindustrie prüfen und beraten lassen.
Dazu haben wir unseren gesamten Produktionsprozess und unseren Standort erfasst und unseren CO2 Fußabdruck / Emissionen bestimmt für alle unsere Prozesse und Mitarbeiter erstellt. Wir haben sogar erfasst wie jeder von uns in die Arbeit kommt.
Ebenso haben wir ein Konzept für die Zukunft erstellt um unseren bereits sehr geringen Abdruck noch weiter verbessern und verringern zu können. Dies werden wir nachhaltig turnusgemäß selbst überprüfen und weiter verbessern um unser aller Ziel Klimaschutz und Klimaneutralität noch näher zu kommen.
Ganz ohne Abdruck geht es gemäß dem Kyoto Protokoll nie, daher haben wir den minimalen Rest der noch übrig bleibt über gezielte Förderung eines "Wiederaufforstungs Projektes in Brazilien" kompensiert und freuen uns, dass wir uns als Klimaneutrales Unternehmen* bezeichnen dürfen. Der "*" (Stern) steht für den Ausgleich, damit es formell auch richtig geschrieben ist.
Für die weitere Verbesserung haben wir nun auch die neue Wandfertigungshalle mit PV Modulen belegt, 2 Elektroautos angeschafft die nachhaltig mit selbst produzierten Strom fahren und die Wege des Büros somit klimaneutral machen, und mehrere Mitarbeiter durch das Jobrad als E Bike motiviert sich "grüner" zu bewegen. Auch unsere bestehende Kombi Flotte haben wir fast komplett durch neuere sparsamere Modelle ausgetauscht.
Wir halten euch auf dem Laufenden, wie wir unseren Betrieb noch nachhaltiger und klimafreundlicher gestalten und verbessern wollen!
Baukulturpreis Rottal Inn
Den ersten Baukulturpreis des Landkreises Rottal Inn erhielt Lorenz Bieringer: 2020 modernisierte und baute er bei Reut einen Vierseithof zu einem Event- und Seminarzentrum mit Restaurant und Übernachtungsmöglichkeiten aus – es entstand „Das Bieringer“ (Willenbach 22, 84367 Reut). Heuer folgte die Modernisierung des alten Bauernhauses, das die Familie nun als Wohnsitzt nutzt. Bei dieser Gesamtinstandsetzung stand die Erhaltung und kommerzielle Neunutzung der für das Gebiet typischen Struktur einer Vierseitanlage im Vordergrund - ein gelungenes Beispiel für eine zeitgemäße Umgestaltung.
https://www.rottal-inn.de/wirtschaft-tourismus/kultur-brauchtum/kulturpreis-baukulturpreis/
Wir freuen uns, dass wir einen kleinen Teil zu diesem grandiosen Bau beitragen durften!
DGNB Positionspapier Holzbau
Die DGNB, das ist die Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen.
Diese Gesellschaft hat sich als Ziel gesetzt neutral die Bewertung der Ökologie und Nachhaltigkeit im Bausektor zu bewerten und hat nun erstmals ein Poitionspapier für den Holzbau geschrieben, dass wir gerne verlinken wollen.
Wir finden es zeigt ganz gut auf, wo der Holzbau steht und warum wir denken, dass wir Ihnen mit unserem Holzbau Grübl System ein ehrliches auch gemäß DGNB Ansatz nachhaltig und wertvolles Haus für Generationen liefern können.
Das ganze können Sie hier unabhängig nachlesen.
Gerne beraten wir sie bei der Umsetzung ihrer Vorstellungen.